AGBs
Offerte
Unsere Offerte sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestellung des Kunden zustande. Mündliche und fernmündliche Änderungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Preise
Unsere Preise gelten frei haus Kunde, (wobei wir uns die Versandart vorbehalten), außer es sind „ab Werk“ Preise vermerkt. Teillieferungen und Rahmenaufträge unterliegen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Liefertermin
Es gilt grundsätzlich der im Angebot vermerkte Zeitraum. Dieser beginnt ab Eintreffen der schriftlichen Bestellung, Einlagen sämtlicher für Durchführung des Auftrages nötiger Unterlagen und schriftlicher Freigabe von vorgelegten Mustern, zu laufen.
Zahlungsbedingungen
Zahlbar mit 2 % Skonto bei Rechnungserhalt oder innerhalb von 30 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir die Bankzinsen und es sind uns alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Maße und Maßabweichungen
Bei allen Verpackungen gilt die Innendimension (in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe). Bei Wellpappetafeln oder Zuschnitten bezieht sich das erste Maß jeweils auf den Wellenlauf. Die Maße werden in Millimetern festgelegt. Geringfügige Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart des Materials und dessen Verarbeitung eintreten, können nicht zum Anlass einer Beanstandung gemacht werden.
Gewichts- und Qualitätsabweichungen
Für geringe Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Klebung, Heftung, Druck sowie für branchenübliche Gewichtsunterschiede bis zu 5 % nach oben und unten können wir nicht haftbar gemacht werden. Abweichungen die auf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage zurückzuführen sind, können nicht beanstandet werden. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es dabei nicht auf die einzelnen Teile an, maßgebend ist der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich diese Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, im Gewicht und in der Menge bezieht.
Mengenabweichungen
Wir behalten uns Mehr- und Minderlieferungen im Ausmaß von 10 % vor, für geringfügige Zählfehler und Sortiermängel haften wir nicht.
Mängelrüge
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort vom Käufer zu untersuchen. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen ab Lieferung bei uns eingelangt ist. Versteckte Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Lieferung angezeigt werden. Für mangelhafte Ware kann der Käufer unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nur Minderung des Kaufpreises oder die Lieferung einer mangelfreien Ware, unter Rückgabe der mangelhaften, verlangen.
Patent- und musterrechtliche Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat uns klag- und schadlos zu halten, wenn vom Kunden vorgegebene Entwürfe, Muster oder dergleichen gegen einen Patent- oder Musterschutz verstoßen.
Befreiung von der Lieferpflicht und Lieferverzug
Die Verpflichtung zur Lieferung sowie zur Einhaltung der Lieferfristen wird durch alle außergewöhnlichen und von der Lieferfirma nicht zu vertretenden Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung verursacht oder die Absendung der Ware unmöglich gemacht haben, aufgehoben. Bereits erzeugte Waren kann die Lieferfirma bei Unmöglichkeit der Absendung oder Nichtlieferung wegen Zahlungsverzuges auf Rechnung und Gefahr des Käufers einlagern. Die Ware wird in diesem Fall dem Kunden als geliefert in Rechnung gestellt. Ist der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, auch wenn keine Betriebsunterbrechung vorliegt, so muss der Käufer eine angemessene Nachfrist gewähren.
Verschlechterung der Vermögenslage
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt oder gerät der Käufer mit der Zahlung einer unserer Fakturen in Verzug, so steht uns das Recht zu, für sämtliche noch ausständigen Lieferungen, abweichend von der Auftragsbestätigung, Vorauszahlungen oder Sicherstellung zu verlangen. Wenn die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt werden, so haben wir, unbeschadet unserer Rechte, auch das Recht des Rücktrittes vom Vertrag.
Produkthaftung
Die Ersatzpflicht für die aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die Unter Berücksichtigung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.
Einkaufsbedingungen
Die vorliegenden Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor eventuellen Einkaufsbedingungen unserer Kunden.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist das Lieferwerk, die Ware reist auf Gefahr des Empfängers.
Gerichtsstand
A-4910 Ried i. Innkreis.